Covenant Protestant Reformed Church
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Die Taufe mit dem Heiligen Geist

Rev. Angus Stewart

 

Einführung

Nachdem wir in den letzten beiden Artikeln die Geschichte der drei Wellen der Pfingst- und Charismatischen Bewegung (Pfingstbewegung, Charismatik und Neocharismatik) vom frühen 19. Jahrhundert bis heute, sowie deren Wegbereiter in der früheren Kirchengeschichte (u. a. die Heiligungsbewegung, John Wesley, Edward Irving, die katholisch-apostolischen Gemeinden, die „französischen Propheten“, Gruppen innerhalb der Wiedertäufer und des Katholizismus, sowie der Montanismus) beleuchtet haben, wenden wir uns nun den charakteristischen Lehren bzw. Praktiken der heutigen Pfingst- und Charismatischen Bewegung zu. Es ist naheliegend, zunächst deren Lehre einer Taufe mit dem Heiligen Geist (als „zweiten Segen“), die der Bekehrung folgt, zu untersuchen.

Die Vorstellung, dass es einen „zweiten Segen“ gibt, hat eine recht fragwürdige Geschichte. Entgegen biblischer und reformierter Lehre vertraten einige Puritaner, dass die Heilssicherheit eine Art „zweiter Segen“ sei. Im letzten Artikel wurde darauf hingewiesen, dass John Wesley und die auf ihn zurückgehende Heiligungsbewegung lehrten, dass der „zweite Segen“ die vollständige Heiligung wäre. Für verschiedene Erweckungsprediger wie R. A. Torrey und D. L. Moody war „Kraft für den Dienst“ der „zweite Segen“. Pfingstler und Charismatiker übernahmen die Idee eines „zweiten Segens“, verstanden darunter jedoch eine der Bekehrung nachgelagerte Taufe mit dem Heiligen Geist. Das Zungenreden sei dann der Beweis dafür, dass diese Taufe tatsächlich stattgefunden habe.

Die Taufe mit dem Heiligen Geist nach pfingstlerischem und charismatischem Verständnis hat drei besondere Merkmale: Das erste ist das zeitliche Auseinanderfallen von Bekehrung und Geistestaufe. Das bedeutet, dass die Geistestaufe zeitlich nach der Bekehrung stattfindet. Jemand wird errettet und erlebt dann – gegebenenfalls - in der nahen oder fernen Zukunft die Taufe mit dem Heiligen Geist. Das zweite Merkmal ist die Funktion der Zungenrede als erster Beleg dafür, dass die Taufe mit dem Heiligen Geist tatsächlich stattgefunden hat. Das dritte Merkmal sind die Voraussetzungen, um mit dem Heiligen Geist getauft zu werden, um dann in Zungen zu sprechen. Hierbei handelt es sich um Handlungen und innere Haltungen, die für die Geistestaufe vorbereiten sollen, wie z. B. nach Gott suchen, sich Gott öffnen, beten, das Herz reinigen etc.

 

1. Korinther 12,13 und die drei Merkmale

1. Korinther 12,13 stellt allen drei Merkmalen der pfingstlich-charismatischen Lehre über die Taufe mit dem Heiligen Geist die biblische Lehre gegenüber:

Denn wir sind durch einen Geist alle zu einem Leibe getauft, wir seien Juden oder Griechen, Knechte oder Freie, und sind alle zu einem Geist getränket.

Zum ersten Merkmal: Die Lehre des zeitlichen Auseinanderfallens von Bekehrung und Geistestaufe ist mit diesem Vers bereits widerlegt. Denn der Vers lehrt, dass ein Gläubiger mit dem Heiligen Geist „getauft“ wird, sobald er ein Teil des Leibes Christi – und damit ein Teil Christi selbst wird. Er wird also zum Zeitpunkt seiner Wiedergeburt und Vereinigung mit Jesus Christus mit dem Heiligen Geist getauft, und nicht danach. Da ein Kind Gottes bei seiner Wiedergeburt - und nicht danach - mit dem Heiligen Geist getauft wird, gibt es auch keinen einzigen, wahren Gläubigen – nicht einen! – der erst nach der Wiedergeburt mit dem Heiligen Geist getauft wurde. Der Vers betont dies sehr stark: Denn wir sind durch einen Geist alle zu einem Leibe getauft, wir seien Juden oder Griechen, Knechte oder Freie, und sind alle zu einem Geist getränket.

Zum zweiten Merkmal: 1. Korinther 12,13 spricht auch davon, was der erste Beleg für die Taufe mit dem Heiligen Geist ist - und dabei handelt es sich nicht um das Zungenreden. Selbst Pfingstler und Charismatiker müssen diesen Vers so auslegen, da auch sie nicht vertreten, dass jedes Gotteskind in Zungen redet. Der Beweis dafür, mit dem Heiligen Geist getauft worden zu sein, ist gemäß 1 Korinther 12:13 das Trinken des Heiligen Geistes. Dadurch erhalten wir von ihm Erquickung, Leben und Errettung in ganzer Fülle, denn er gibt uns die Rettung, die in Christus ist. Diejenigen, die vom Heiligen Geist getauft wurden leben im Glauben an Jesus Christus, den gekreuzigten Heiland und Herrn. Das, und nicht sinnloses Kauderwelsch, ist der Beweis dafür, dass eine Person in Christus und seinen Leib hineingetauft wurde.

Zum dritten Merkmal: Nachdem wir die pfingstlich-charismatische Sicht der Taufe mit dem Heiligen Geist hinsichtlich der ersten beiden Merkmale untersucht haben, wenden wir uns nun dem dritten Merkmal zu – den Voraussetzungen für die Geistestaufe. Es gibt keine Voraussetzungen dafür, mit Jesus Christus als Glied seines Leibes verbunden zu sein. Gäbe es hierfür Voraussetzungen, dann wäre die gesamte gefallene Menschheit dazu verdammt, unterzugehen. Denn wie sollten geistlich tote Sünder jemals solche mächtigen Werke bewirken, wie sich selbst von den Toten aufzuerwecken und sich mit dem auferstandenen Christus zu vereinigen? Es ist der Geist des Herrn allein, der uns die Wiedergeburt schenkt, uns aus dem geistlichen Tod ins Leben erhebt und uns in unseren Retter einpflanzt. „Durch einen Geist“ werden wir „alle [in den] Leib [Christi] getauft“ (1Kor 12,13) – nicht durch den angeblich freien Willen, nicht durch ein Zusammenwirken mit Gott und nicht durch die Erfüllung irgendwelcher Voraussetzungen. Die unbedingte Erwählung führt zur unbedingten Wiedergeburt, was gleichbedeutend ist mit einer unbedingten Taufe mit dem Heiligen Geist.

Diese innerlich stattfindende, unsichtbare Taufe mit dem Heiligen Geist wird bezeugt und besiegelt mit der sichtbaren Wassertaufe. Sie soll zum Ausdruck bringen, dass der allmächtige, souveräne Gott nicht nur alle Sünden seines Volkes hinwegwäscht, sondern dass er auch allen seinen Erwählten die Wiedergeburt schenkt. Mit ihr erhalten wir neues Leben in Jesus Christus, indem wir in ihn und seinen Leib hineingetauft werden. Die pfingstlich-charismatische Sicht der Taufe mit dem Heiligen Geist beraubt uns der wahren Bedeutung des Sakramentes der Taufe.

 

2. Petrus 1 und das geistliche Leben

Im Zusammenhang mit 1. Korinther 12,13 sollten wir auch Petrus‘ Worte bezüglich des Wachsens unseres geistlichen Lebens in 2. Petrus 1,2-7 betrachten.

2 Gott gebe euch viel Gnade und Frieden durch die Erkenntnis Gottes und Jesu Christi, unsers HERRN! 3 Nachdem allerlei seiner göttlichen Kraft, was zum Leben und göttlichen Wandel dient, uns geschenkt ist durch die Erkenntnis des, der uns berufen hat durch seine Herrlichkeit und Tugend, 4 durch welche uns die teuren und allergrößten Verheißungen geschenkt sind, nämlich, daß ihr dadurch teilhaftig werdet der göttlichen Natur, so ihr fliehet die vergängliche Lust der Welt; 5 so wendet allen euren Fleiß daran und reichet dar in eurem Glauben Tugend und in der Tugend Erkenntnis 6 und in der Erkenntnis Mäßigkeit und in der Mäßigkeit Geduld und in der Geduld Gottseligkeit 7 und in der Gottseligkeit brüderliche Liebe und in der brüderlichen Liebe allgemeine Liebe.

Diese wunderschöne Passage sagt aus, dass wir „Gnade und Frieden“ dadurch erfahren, dass wir Gott in Jesus Christus erkennen (Vers 2). Weiter wird ergänzt, dass Gott uns durch seine „göttlichen Kraft“ alles gegeben hat, „was zum Leben und göttlichen Wandel dient“ (Vers 3). Da wir durch unsere Wiedergeburt bzw. die Taufe mit dem Heiligen Geist alles haben, „was zum Leben und göttlichen Wandel dient“, brauchen wir keine weitere (Geistes-)Taufe. Was wir jedoch nötig haben - und hierzu fordert uns der Text auf - ist, in der Erkenntnis zu wachsen und unserem Glauben Tugend, Erkenntnis (Vers 5), Mäßigkeit, Geduld, Gottseligkeit (Vers 6), brüderliche Liebe sowie allgemeine Liebe (Vers 7) hinzuzufügen. Wenn wir dem nachkommen, werden uns „die teuren und allergrößten Verheißungen geschenkt“, und zwar die, dass wir durch den Glauben der göttlichen Natur zunehmend teilhaftig werden. Letzteres kann sich natürlich nur auf jene Eigenschaften Gottes beziehen, die Menschen grundsätzlich zugänglich sind (also z. B. Liebe, Güte, Freundlichkeit usw., dagegen nicht Allmacht, Allwissenheit usw.).

Bei der Wiedergeburt wird der Gläubige mit Christus vereinigt. Er ist daher gehalten, jeden Tag einen heiligen Wandel führen und danach zu streben, durch Gottes Gnade immer mehr mit dem Heiligen Geist erfüllt zu werden. So wie ein Betrunkener mit „geistigen“ Getränken „erfüllt“ ist und sich unter ihrem berauschendem Einfluss entsprechend verhält, so steht ein Gläubiger, der mit dem Heiligen Geist erfüllt ist, unter dessen Einfluss. Dementsprechend verhält er sich so, wie es die Heilige Schrift beschreibt: Er denkt, spricht und handelt in einer gottesfürchtigen Weise.

Im Gegensatz dazu ist die pfingstlich-charismatische Taufe mit dem Heiligen Geist die Folge und der Ausdruck einer falschen Lehre der Errettung: Die Errettung durch den freien Willen des Sünders. Hierbei werden die Wiedergeburt und die Vereinigung mit Jesus Christus in ihrer Bedeutung banalisiert, da dies nach dortiger Sichtweise nur die ersten Schritte im Glaubensleben seien. Im Mittelpunkt steht dort stattdessen eine zweite, bedeutendere Taufe, nach der man streben soll und die nur von wenigen „Superchristen“ erreicht wird. Somit entstehen zwei Gruppen von Gläubigen: Die, die die „höheren Weihen“ haben, und die, die sie eben nicht haben.

Mit dieser herbeigeführten Zweiteilung gefährdet die pfingstlich-charismatische Geistestaufe die Einheit der Gläubigen. Sie greift die Einheit der Gläubigen nicht nur durch ihre falschen Lehren an – jede falsche Lehre tut dies – sondern auch dadurch, dass zwei Taufen gelehrt werden: Die erste Taufe für die Errettung und die zweite Taufe mit dem Heiligen Geist. Dabei lehrt Epheser 4,5 – wo es speziell um die Einheit der Gläubigen geht: „ein HERR, ein Glaube, eine Taufe;“. Zwei Taufen führen also auch zu „zwei Glauben“ und zwei Herren, bzw. sind die Folgen davon.

Auf einer sehr praktischen und persönlichen Ebene kommt zu all dem noch hinzu, dass jene, die nach der Taufe mit dem Heiligen Geist gestrebt haben (ich war früher törichterweise einer von ihnen), wertvolle Zeit und Energie verschwendet haben, die sie wohl besser für sinnvollere Dinge eingesetzt hätten. Manche von ihnen haben sogar ihren Verstand verloren, da sie trotz ihres großen Eifers um diesen „Segen“ ehrlich genug waren, um nichts vorzutäuschen. Ihnen wurde nämlich geraten, dass sie ihrer Zunge einfach freien Lauf lassen sollten, so dass jedermann denken musste, dass Gott ihnen nunmehr eine übernatürliche Gabe gegeben habe. Aus den genannten und auch anderen Gründen hat die „dritte Welle“ der Pfingst- und Charismatischen Bewegung, die Neocharismatik, die pfingstlich-charismatische Lehre von der Geistestaufe fallen gelassen bzw. hält nicht mehr zwingend an ihr fest.

 

Apostelgeschichte 2, 8, 10 und 19 und die Historia Salutis

Pfingstler und Charismatiker würden jetzt folgendes einwenden: „Aber was ist mit den Ausgießungen des Heiligen Geistes in Apostelgeschichte 2, 8, 10 und 19? Beweisen diese Kapitel nicht die pfingstlich-charismatische Lehre des Auseinanderfallens von Bekehrung und Geistestaufe? Denn dort werden die Gläubigen nach ihrer Bekehrung mit dem Heiligen Geist getauft – warum also sollte das heute nicht mehr der Fall sein?“

Die Antwort hierauf ist, dass die genannten Schriftstellen nicht herangezogen werden können, um den sog. Ordo Salutis – also die einzelnen Schritte bei der Errettung eines Gläubigen – zu verstehen. Diese vier Kapitel sind nicht als Darstellung der biblischen Lehre über die einzelnen Schritte der Errettung zu verstehen und wollen das auch gar nicht sein. Man kann aus diesen Kapiteln also nicht die Lehre ableiten, dass zunächst die Bekehrung und später – gegebenenfalls - die Taufe mit dem Heiligen Geist stattfindet. Apostelgeschichte 2, 8, 10 und 19 behandeln vielmehr die sog. Historia Salutis - ein weiterer lateinischer Begriff, der nicht für den Ablauf der Errettung beim Einzelnen, sondern für die Geschichte von Gottes Rettungshandeln an der Gemeinde steht.

Am Pfingsttag (Apg 2) wurde die alttestamentliche, jüdische Gemeinde vom Geist des auferstandenen und verherrlichten Christus getauft, so dass sie jetzt erwachsen geworden ist – ähnlich einem Kind, dass nunmehr alt genug ist, des Vaters Erbe anzutreten. Das ist der Gedanke in Galater 4,1-7. Apostelgeschichte 8, 10 und 19 müssen entsprechend als Erweiterung des Pfingstgeschehens verstanden werden, nicht als dessen Wiederholung. Die drei Kapitel vermitteln uns, dass – erstens – auch die Samariter Anteil an der neutestamentlichen, messianischen Errettung hatten (Apg 8), ebenso – zweitens - die Heiden im Hause Kornelius‘ (Apg 10), und – drittens – die Jünger Johannes des Täufers in Ephesus, die von Christi Kommen noch nichts wussten (Apg 19). Sie alle wurden in den Leib Jesu Christi, den verherrlichten Herrn, getauft – wie auch wir, „wir seien Juden oder Griechen“ (1Kor 12,13).

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